Genehmigungspflicht für Wohnen auf Zeit
Die Senatsverwaltung führt eine Genehmigungspflicht für die befristete Vermietung von Wohnraum in sozialen Erhaltungsgebieten in Berlin ein.
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Worum handelt es sich bei der Genehmigungspflicht für Wohnen auf Zeit?
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat im April 2026 neue Genehmigungskriterien für soziale Erhaltungsgebiete erlassen. Aktuell gibt es in Berlin 82 soziale Erhaltungsgebiete (auch Milieuschutzgebiete genannt), in denen die Bevölkerung vor Verdrängung geschützt werden soll. Da der Anteil für möbliertes Wohnen auf Zeit an allen Inseraten im Jahr 2025 bei 48% lag und die Angebotsmiete (Median) bei 24,12€/Quadratmeter, sieht die Senatsverwaltung Regulierungsbedarf. Zum Vergleich: 2012 lag der Anteil für möbliertes Wohnen auf Zeit bei 13% und die Angebotsmiete bei 14,37 Euro pro Quadratmeter. Vom 18. April an gibt es eine Genehmigungspflicht für die befristete Vermietung von Wohnraum in sozialen Erhaltungsgebieten. Insbesondere gewerbliche Geschäftsmodelle und überteuerte Zwischenvermietungen, die dem Mietmarkt reguläre Wohnraum entziehen, sollen eingedämmt werden. Zeitmietverträge und befristete Untervermietungen des Wohnsitzes natürlicher Personen sind genehmigungsfähig. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde dies grundsätzlich genehmigen kann. Zuständig hierfür sind die Berliner Bezirke.
Was sind soziale Erhaltungsgebiete?
Der Milieuschutz ist ein städtebauliches Instrument und gilt nur für zu Wohnzwecken bestimmte bauliche Anlagen, also nicht für Gewerbeeinheiten. In einem Milieuschutzgebiet braucht man für den Rückbau, die Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen eine Genehmigung. Wohnungsmodernisierungen dürfen einen durchschnittlichen Ausstattungszustand nicht überschreiten, sogenannte Luxussanierungen sind nicht erlaubt. Zudem gilt in bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Auch kann der Bezirk bei dem Verkauf von Häusern und Grundstücken ein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Käufer*innen einer Immobilie im sozialen Erhaltungsgebiet müssen sich an die Milieuschutzregeln halten.
Statement des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Christian Gaebler sprach von einem wichtigen Signal für den Berliner Mietmarkt: “Die Verwaltungsvorschriften zu den Genehmigungskriterien sind ein wichtiges Instrument, um in den insgesamt 82 sozialen Erhaltungsgebieten eine einheitliche, rechtsichere und effiziente Genehmigungspraxis sicherzustellen. Mit den jetzt geänderten Vorschriften ergeben sich zahlreiche Vereinfachungen für die Antragstellenden und die Bezirke. Die erstmals in den Verwaltungsvorschriften verankerte Regulierung des Wohnens auf Zeit reagiert auf die sprunghaft gestiegene Verbreitung dieses Geschäftsmodells und die damit verbundene akute Gefährdung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den sozialen Erhaltungsgebieten. Das ist ein wichtiges Signal für den Berliner Mietmarkt.“
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