• Ermittlen Sie den Wert Ihrer Immobilie. Kostenlos und unverbindlich: hier.
Your search results

Besteller*innenprinzip

Was ist das Besteller*innenprinzip? Welche Neuerungen gelten seit 2021? Welche Ausnahmen gibt es?

Informieren Sie sich hier über alles Wissenswerte!

+49 30 40 633 050

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

info@ab-berlin-immobilien.de

Schreiben Sie unseren Immobilienexpert*innen. Wir beantworten Ihr Anliegen sofort.

100% kostenfreie Wertermittlung

Persönliche, qualifizierte Verkaufsbetreuung

Professioneller Partner mit langjähriger Erfahrung

Was ist das Besteller*innenprinzip?

Seit 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnungen das Besteller*innenprinzip. Dieses besagt, dass die Partei, welche die Makler*innen beauftragt hat, die Provision zahlen muss. Durch diese Regelung sollen die Mieter*innen entlastet werden.

Welche Neuerungen gelten seit 2021?

Am 23.12.2020 ist das Besteller*innenprinzip auch für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) in Kraft getreten. Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, welches im Juni vom Bundesgesetzblatt verkündet wurde, fasst die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu. In Berlin mussten bisher die Käufer*innen die Provision übernehmen. Von nun an teilen sich beide Parteien die Courtage zu jeweils 50% (wobei die Käufer*innen maximal 50% übernehmen dürfen), wenn die Verkäufer*innen die Makler*innen beauftragen. Außerdem müssen die Käufer*innen die Provision erst dann zahlen, wenn die Verkäufer*innen nachweisen konnten, dass ihr Anteil beglichen ist.

Wie hoch ist die Makler*innenprovision?

Die Höhe der Courtage ist in jedem Bundesland verschieden und richtet sich nach dem lokalen Immobilienmarkt. Beim Verkauf von privaten Immobilien schwankt die Provision zwischen 3-7%. Bei der Vermietung von Immobilien darf die Makler*innenprovision für die Besteller*innen maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. der Mehrwertsteuer betragen. Bei der Vermietung von gewerblichen Immobilien ist weder die Höhe noch die Verteilung der Courtage festgelegt.

Was passiert, wenn beide Parteien die Makler*innen beauftragen?

Agiert ein*e Makler*in aufgrund zweier Verträge für beide Parteien, kann er die Provision nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Haben die Makler*innen mit einer Partei vereinbart, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeführt wird, dürfen die Makler*innen von der anderen Partei kein Geld verlangen.

Welche Regelungen enthält das Gesetz noch?

Seit Dezember 2020 müssen Verträge für den Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern schriftlich abgeschlossen werden, um gültig zu sein. Mündliche Absprachen sowie Handschläge haben keine Wirksamkeit. Zudem gelten die neuen Verordnungen auch für Gelegenheitsmakler*innen. 

Welche Ausnahmen gibt es?

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen gilt ebenfalls das Besteller*innenprinzip. Anders sieht es bei Baugrundstücken und Gewerbeimmobilien aus. Hier ist es die Norm, dass die Käufer*innen die Makler*innenprovision übernehmen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen sehr gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und informieren Sie über alle rechtlichen Gegebenheiten. Gerne teilen wir unser Wissen mit Ihnen und leiten Sie bei Bedarf an eine*n Expert*in weiter. Rufen Sie uns an unter 030 – 40 633 050 oder schreiben Sie uns über info@ab-berlin-immobilien.de. Sie können auch einfach in unser Büro in der Lychener Straße 2 vorbeikommen – wir freuen uns!

Unsere Leistungen für die Verkäufer*innen und Vermieter*innen

AB_Berlin_Immobilien-min

Niels Schnatz

Geschäftsführer AB Real Estate GmbH

UNSER SERVICE-VERSTÄNDNIS

Wir verstehen unter Service, dass wir Ihnen bei jedem Schritt, und darüber hinaus, bei dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie ein professioneller Partner sind. Unser Handschlag gilt. Unsere Immobilienexpert*innen beraten Sie, geben Empfehlungen und arbeiten mit Zahlen, Daten und Fakten. Wir organisieren und sichten alle verkaufs-, vermietungsrelevanten Unterlagen, bewerten und vermarkten Ihre Immobilie. Unser Team bringt den Verkauf oder die Vermietung erfolgreich zum Abschluss.

LOKALE UND INTERNATIONALE KUND*INNENKARTEI

Als internationale Immobilienagentur mit deutsch-französischen Wurzeln verfügen wir über eine lokale und internationale Kund*innenkartei. Wir informieren die Kund*innen regelmäßig über Newsletter und Mailings. Unsere Agentur praktiziert eine klare und verbindliche Ansprache. Bei dem Verkauf, der Vermietung Ihrer Immobilie kennen unsere qualifizierten Expert*innen die Zielgruppe für Ihr Objekt. Sei es Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Loft oder ein Penthouse. Wir führen eine gewissenhafte Filterung der Kauf- und Mietinteressent*innen durch. Dazu gehört auch eine Bonitätsprüfung und ein Finanzierungscheck. Unser Team führt die Besichtigungen durch und findet die passenden Käufer*innen und Mieter*innen für Ihre Immobilie in Berlin.

ERFOLGREICHER ABSCHLUSS

Mit Ihrer Zustimmung führen unsere Immobilienexpert*innen gemeinsam mit Ihnen die Kauf-, Mietverhandlungen durch. Alle relevanten Punkte im Kauf-, Mietvertrag werden mit allen Parteien besprochen. Unsere Immobilienagentur übernimmt die Koordination mit dem Notariat und organisiert die Erstellung des Kauf-, Mietvertragsentwurfs. Es erfolgt ein erfolgreicher Notartermin. Wir denken langfristig und sind auch nach Vertragsabschluss weiter für Sie da.

ERFAHRUNG UND MARKTKENNTNIS

Unsere Immobilienexpert*innen verfügen über langjährige Erfahrung und kennen sich auf dem Immobilienmarkt sehr gut aus. Wir haben Einsicht in aktuelle Marktdaten und können daher Trends abschätzen. Unsere Immobilienagentur hat sich auf den Berliner Immobilienmarkt spezialisiert, einen Rundumblick und kennt die lokalen Gegebenheiten. So können wir Ihre Immobilie professionell, kostenlos und marktgerecht bewerten und erfolgreich vermieten oder verkaufen.

KNOW HOW FÜR DEN ERFOLG

Wir verfügen über ein umfassendes Know How. Unsere Immobilienexpert*innen können Analysen und Unterlagen professionell erstellen und Ihnen verständlich darstellen. Wir vermarkten Ihre Immobilie, sei es eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Loft, mit passendem Vermarktungskonzept und Verkaufs-, Mietstrategie ganz nach ihren Wünschen: Online und offline, lokal und international, diskret oder klassisch. Wir finden die passenden Käufer*innen oder Mieter*innen für Ihre Immobilie über unsere internationale Kund*innenkartei oder durch Vermarktung auf den bekannten deutschen Immobilienportalen und unseren drei internationalen Webauftritten. Dabei zeigen wir Ihre Immobilie im besten Licht, mit einem Objektfotografen und einem Exposé in Deutsch, Französisch und Englisch.

KONTAKTE UND VERNETZUNG

Unser deutsch-französisches Team verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk an Expert*innen in Berlin. Ob Anwalt*in, Notar*in, Architekt*in, Gutachter*in oder Handwerker*in – unsere Immobilienagentur hat für Sie bei jedem Schritt den passenden Kontakt – damit wir Ihnen einen schnellen, reibungslosen und erfolgreichen Verkauf bzw. Vermietung ermöglichen können.

+49 30 40 633 050

Kurzer Austausch, schnelle Antworten.

info@ab-berlin-immobilien.de

Unsere Expert*innen in Berlin sind für Sie da.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung.

Kontakt aufnehmen

  • 030 40 633 050

  • info@ab-berlin-immobilien.de

  • Büro - Lychener Straße 2, 10437 Berlin

Bei Fragen bezüglich des Besteller*innenprinzips stehen wir Ihnen als professioneller Partner gerne zur Verfügung. Unser internationales Team an Immobilienexpert*innen freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

    Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. (Pflichtfeld)

    AB Berlin Immobilien – Ihre Immobilienagentur in Berlin

    Verkauf, Kauf, Vermietung

    Compare Listings